Zusätzliche staatliche Hilfen für Unternehmen

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Unternehmen, die durch die Wirtschaftskrise geschwächt wurden, will die Bundesregierung mit zusätzlichen staatlichen Hilfen unterstützen.

Befreiung von Sozialbeiträgen für Kurzarbeitergeld

Die Bundesregierung plant offenbar zusätzliche staatliche Hilfen für krisengeschüttelte Unternehmen. So sollen Firmen, die Kurzarbeitergeld für ihre Mitarbeiter beantragen, nicht nur bis Ende 2010, sondern bis Ende 2011 von Sozialbeiträgen für diese Mitarbeiter befreit werden können. Darüber seien sich Bundeskanzlerin Angela Merkel, Arbeitsministerin Ursula von der Leyen und Finanzminister Wolfgang Schäuble (alle CDU) bereits einig, berichtet die «Rheinische Post» (Donnerstagausgabe). Zudem wolle die Regierung die Kreditvergabe der Banken an Unternehmen durch mehr staatliche Garantien absichern.

Seit 2009 ersetzt die Bundesagentur für Arbeit (BA) Unternehmen die Sozialbeiträge für Kurzarbeiter vom siebten Monat an. Diese Entlastung ist bisher gesetzlich bis Ende 2010 befristet. Ohne eine Verlängerung müssten Betriebe ab 2011 für ihre Kurzarbeiter wieder Sozialbeiträge auf Basis von 80 Prozent des Vollzeitlohns zahlen.

Neben der Verlängerung plane von der Leyen auch Verschärfungen. So sollen Großunternehmen Kurzarbeitergeld nicht mehr automatisch für den gesamten Konzern erhalten, wenn nur ein Betriebsteil von Kurzarbeit betroffen ist. Die Regierung wolle zudem so genannte staatliche Portfoliogarantien für Unternehmenskredite der Banken prüfen. Die Mittel dafür stammten aus dem 115 Milliarden Euro schweren Deutschlandfonds zur Stützung von krisengeschüttelten Firmen, berichtet die Zeitung. Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) will den Banken diesen Schritt heute beim Spitzengespräch zur Kreditversorgung im Haus der Wirtschaft zusichern.

(ddp/roe)

11.03.2010

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