Deutsche Exporteure können kurzfristige Forderungen gegenüber ihren Kunden in EU- und OECD-Ländern wieder mit staatlichen Exportkreditgarantien - den so genannten Hermesdeckungen - absichern.
Die EU-Kommission hat heute einer entsprechenden, von der Bundesregierung beantragten Ausnahmeregelung zugestimmt. Diese Deckungsmöglichkeiten sind bis Ende 2010 befristet.
Besonders für mittelständische Exporteure
"Im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise haben gerade mittelständische deutsche Exporteure bei Exporten in bestimmte Staaten Schwierigkeiten, die notwendigen privaten Deckungen sicherzustellen", soer Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg. "Wo kein ausreichendes Angebot privater Kreditversicherer besteht, können wir nun wieder staatliche Hermesdeckungen anbieten. Wir werden weiterhin bei jedem Antrag nach den üblichen Kriterien prüfen, ob der ausländische Kunde über eine ausreichende Bonität verfügt."
Bisher nur privater Versicherungsschutz möglich
Bislang wurden Absicherungen für Exportkredite mit Laufzeiten von weniger als zwei Jahren in EU- und OECD-Kernländer als "marktfähig" eingestuft und waren damit grundsätzlich privaten Exportkreditversicherern vorbehalten. Jedoch beklagte die Exportwirtschaft in den vergangenen Monaten zunehmend, dass Versicherungsschutz auf dem privaten Markt in diesem Segment nicht mehr im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehe. In Deutschland können Exporteure das bestehende System der Exportkreditgarantien des Bundes nun auch für die Absicherung ihrer kurzfristigen Geschäfte mit Abnehmern in EU- und OECD-Staaten nutzen.
Mehr Infos
Mehr zu den Hermesversicherten Krediten finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie: www.bmwi.de
06.08.2009