Rückabwicklung eines Autokaufes: Verrechnungsformel

Audi A6 Bilderstrecke 07 Audi

Einen Autokauf rückgängig zu machen, ist unschön und mit einigem Rechenaufwand verbunden. Die Gerichte entlasten inzwischen allerdings den Käufer, indem sie eine höhere Laufleistung von modernen Autos berücksichtigen.

Kommt es nach einem Autokauf zur Rückabwicklung, muss der Verkäufer den Kaufpreis zurückzahlen. Umgekehrt muss sich der Käufer die Benutzung des Fahrzeuges anrechnen lassen. Dabei gehen die Gerichte inzwischen vor allem bei gehobenen Mittelklasseautos von einer Haltbarkeit von mindestens 250000 Kilometer aus (Az.: 8 U 2366/04).

Geringere Last für den Käufer

Entsprechend gilt die Formel, dass der Bruttokaufpreis mit der Zahl der gefahrenen Kilometer multipliziert wird und dieser Wert durch 250000 zu teilen ist. Durch die damit zu berücksichtigende erhebliche Mehrleistung der Autos vermindert sich die einem Käufer anzulastende Entschädigung rechnerisch deutlich von 0,67 Prozent auf 0,4 Prozent des Kaufpreises je gefahrene tausend Kilometer.
Autogazette.de

Weitere Artikel aus diesem Ressort

Gebrauchtwagenkauf: Wann ein Rücktritt vom Vertrag einfach ist

Gebrauchtwagenhandel

Nachträgliche Mängel an einem gekauften Gebrauchtwagen sind ein Ärgernis. Mitunter aber ist die Rückgabe doch einfacher, als der gemeine Käufer zunächst annimmt. mehr »

Mietautos mit Erdgas

Opel Zafira Erdgas

Auch bei Mietautos ist der Trend zur alternativen Antrieb angekommen: Der ADAC Berlin-Brandenburg bietet jetzt als erste ADAC-Autovermietung auch Erdgas-Fahrzeuge zum Mieten an. mehr »

Da wird man dann schon nervös

ADAC-Pressesprecher Maximilian Maurer

Auf die Verbrauchsangaben von Bordcomputern kann man sich nicht unbedingt verlassen: Der ADAC hat den Bordcomputern ein schlechtes Zeugnis ausgestellt. Im Interview berichtet Maximilian Maurer, ADAC-Pressesprecher, über die Test-Ergebnisse. mehr »

Teurer Kundenparkplatz

Rolliparkplatz 2 _www.de .jpg

Dass man auf einem Kundenparkplatz mit der Hoffnung Parkkosten zu sparen ziemlich daneben liegen kann, zeigt der folgende Fall. Wenn man kein Kunde ist, darf man auch abgeschleppt werden. mehr »

Rückabwicklung eines Autokaufes: Verrechnungsformel

Audi A6 Bilderstrecke 07

Einen Autokauf rückgängig zu machen, ist unschön und mit einigem Rechenaufwand verbunden. Die Gerichte entlasten inzwischen allerdings den Käufer, indem sie eine höhere Laufleistung von modernen Autos berücksichtigen… mehr »

BGH stärkt Rechte von Gebrauchtwagenkäufern

Getriebe

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Gebrauchtwagenkäufer, die Rechnungen für Reparaturen geleistet haben, können ihr Geld zurückfordern, wenn die Mängel in die Gewährleistungspflicht des Verkäufers fallen… mehr »