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Zur richtigen Namensgebung von Unternehmen
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Zur richtigen Namensgebung von Unternehmen
Zu einem Unternehmen gehört zwingend ein Name - der sollte nicht nur das Unternehmen repräsentieren und das Unternehmensziel zum Ausdruck bringen, sondern auch werblichen Charakter haben. Als letzte Stolperfalle stehen dabei oft rechtliche Aspekte im Weg: hier gibt es einiges zu beachten.
Einzelunternehmer haben es hier etwas einfacher, denn sie müssen zwingend ihren vollen Namen, also Vorname und Familienname, als Unternehmensnamen führen, der durch einen Zusatz erweitert werden darf. Oft geschieht das in Form eines Fantasienamens wie „Inges Wollstube, Inhaber Inge Mustermann“. Freiberufler haben hier eine Sonderstellung, denn sie müssen lediglich mit ihrem Nachnamen firmieren und können diesen ebenfalls mit einem Zusatz erweitern.
Gesellschaften im Sinne des HGB hingegen dürfen mit Fantasienamen und dem Zusatz der Rechtsform, also beispielsweise GmbH, AG, GmbH & Co. KG oder auch Ltd. - je nach Rechtsform - firmieren. Anders als bei Einzelunternehmern muss dieser Name aber im Handelsregister eingetragen werden.
Rechtliche Aspekte bei der Namenswahl
Der Unternehmensname darf keinerlei bestehendes Recht verletzen. Marken- und Schutzrechte anderer Rechteinhaber dürfen durch den Namen nicht verletzt werden und natürlich dürfen Unternehmensnamen nicht beleidigend, diffamierend oder anderweitig rechtswidrig sein. Daher sollte vor der Namenswahl gründlich recherchiert werden, um Stolperfallen zu umgehen. Mitsubishi ist ein prominentes Beispiel für eine unzureichende Namensrecherche:
der Name des Geländewagens Pajero ist ein im Spanischen gebräuchliches Schimpfwort - dementsprechend schwach verkaufte sich der Wagen im lateinamerikanischen Raum und in Spanien. Zu prüfen ist also nicht nur die Wortherkunft anhand eines etymologischen Wörterbuchs, sondern auch, ob der Name bestehende Schutzrechte verletzt.
Das Deutsche Patent- und Markenamt ist hier die erste Anlaufstelle für eine Recherche, für europaweit agierende Unternehmen folgt eine Recherche beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt. Internationale Recherchen sind bei der UNO-Registerstelle World Intellectual Property Organization möglich. Ein Rechtsanwalt kann zudem eine Ähnlichkeitsrecherche vornehmen und ist bei allen Recherchen behilflich, um einen rechtlich einwandfreien Namen für ein neugegründetes Unternehmen zu ermitteln.
Quelle: anwalt.de
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