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Steuern 2010 – mehr Geld für Unternehmer
Foto: emmi (fotolia)/hofkurier
Mit dem neuen Jahr sind auch zahlreiche Steueränderungen in Kraft getreten. Vor allem Firmenerben profitieren von den neuen Regeln. Aber auch kleine und mittlere Betriebe – dank besserer Abschreibungsregeln. Wichtige Neuerungen auf einen Blick:
Firmennachfolge
Firmenerben können sich über Vergünstigungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer freuen. Rückwirkend ab dem 1. Januar 2009 bleiben 85 Prozent des übertragenen Betriebsvermögens steuerfrei, wenn der Betrieb mindestens fünf Jahre weitergeführt wird. Zuvor waren sieben Jahre vorgesehen – zugleich durfte die Lohnsumme nicht unter 650 Prozent der Ausgangssumme sinken. Rückwirkend ab dem 1. Januar 2009 genügt bereits eine Lohnsumme von 400 Prozent. Wichtig: Für Erben kleiner Betriebe gilt die Lohnsummenregel erst dann, wenn mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigt werden (zuvor sollte dies bereits ab zehn Mitarbeitern gelten).
Will der Nachfolger das Unternehmen komplett steuerfrei erwerben, gilt ebenfalls rückwirkend ab dem 1. Januar 2009, dass das komplette Betriebsvermögen schon dann steuerfrei übergehen kann, wenn der Betrieb sieben Jahre fortgeführt wird – statt wie zuvor vorgesehen zehn – und die Lohnsumme in dieser Zeit nicht unter 700 Prozent fällt.
Investitionsabzugsbetrag
Für geplante Anschaffungen können Unternehmer steuerlich den sogenannten Investi-tionsabzugsbetrag (IAB) geltend machen. Bis zu 40 Prozent der Kosten – etwa vom Firmenwagen, Computer oder dem Büroschreibtisch – kann der Firmenchef so vom steuerpflichtigen Gewinn abziehen. Dadurch sinkt die Steuerlast des laufenden Jahres, ohne dass Geld geflossen ist.
Um in den Genuss dieser Förderung zu kommen, dürfen Betriebe allerdings bestimmte Größenmerkmale nicht überschreiten. Diese Grenzwerte hat der Gesetzgeber – wegen der Finanzkrise – für 2009 und 2010 deutlich angehoben: Für Betriebsvermögen bei bilanzierenden Unternehmen von 235.000 auf 335.000 Euro und für den Gewinn aus Einnahmen-Überschuss-Rechnungen von 100.000 auf 200.000 Euro. Allerdings ist zu beachten, dass für die Anerkennung eines IAB zahlreiche Voraussetzungen zu erfüllen sind.
Geringwertige Wirtschaftsgüter
Für sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), die ab dem 1. Januar 2010 angeschafft werden, gelten folgende Abschreibungswahlrechte: Alle GWG bis zu einem Wert von 410 Euro ohne Umsatzsteuer können sofort abgeschrieben werden. Wirtschaftsgüter über 150 Euro sind in einem laufend zu führenden Verzeichnis zu erfassen. Alternativ können Unternehmer die bisherige „Poolabschreibung“ beibehalten: Anschaffungen zwischen 150 und 1.000 Euro werden gebündelt und mit 20 Prozent pro Jahr abgeschrieben. Aufwendungen für GWG bis 150 Euro sind sofort abzugsfähig, sie können aber auch aktiviert und nach der gewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
Für Unternehmer und Freiberufler ergeben sich also zahlreiche neue steuerliche Spielräume – sie müssen nur richtig genutzt werden!
11.02.2010
Infos & Tipps
Dieser Artikel stammt aus dem hofkurier, der Zeitung für das Berliner Gewerbe, herausgegeben von der ORCO-GSG.
Die aktuelle Ausgabe des hofkuriers finden Sie jeweils hier.
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