Channels- News aus meiner Stadt
- Wirtschaftsnews
- Praxistipps
- Jobs & Karriere
- Messen & Veranstaltungen
- Förderung & Existenzgründung
- Firmenportraits
Services- B2B Shop
- Auftragsdatenbank
- Gewerbeimmobilien
- Fachbücher
- Bürospiele
|
Mahnbescheid gilt auch trotz Rechenfehler
Rechenfehler im Mahnbescheid
Auch das Mahngericht ist nicht unfehlbar. Das zeigt ein Fall, der vom Landgericht Lüneburg entschieden wurde, bei dem im Mahnverfahren dem zuständigen Gericht ein Rechenfehler unterlaufen war.
Nach Meinung der Richter kann ein Mahnbescheid auch trotz eines Rechenfehlers wirksam sein, wenn in ihm die einzelnen Forderungen hinreichend individualisiert sind, so dass zu erkennen ist, welche Ansprüche geltend gemacht werden sollen. (Urteil v. 08.06.2009, Az.: 4 O 238/05)
Kommune haftet für umgestürzten Baum
Kommunen sind für die Sicherheit ihrer öffentlichen Gehwege verantwortlich. Wird ein Privatunternehmen etwa mit der Baumpflege beauftragt, ändert dies nichts an der grundsätzlichen Haftung der Kommune.
Das Oberlandesgerichts Celle bestätigte dementsprechend einen Schadensersatzanspruch einer Radfahrerin, die über eine durch Baumwurzeln auf dem Gehweg entstandene Wölbung gestürzt und zu Schaden gekommen war. (Urteil v. 14.05.2009, Az.: 8 U 191/08)
Kapitalanlage aufgrund einer Pressemitteilung
Bei fehlerhaften Ad-hoc-Mitteilungen ist der Anleger im Fall eines Prozesses beweispflichtig, dass die Ad-hoc-Mitteilung für seine individuelle Kaufentscheidung ursächlich war, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf.
Das gilt auch, wenn die Wertpapiere wegen einer Pressemitteilung vom Anleger erworben worden sind. (Urteil v. 19.06.2009, Az. I-22 U 2/09)
Rodeo bleibt verboten
Ein Herz für Tiere hat das Verwaltungsgericht Koblenz gezeigt und kurzerhand ein Bullenreiten aus Tierschutzgründen verboten, das bei einem Rodeo auf dem Nürburgring geplant war.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass das Verhalten der Tiere beim Bullenreiten auf einer Abwehrreaktion in Panik und nicht auf antrainierten Verhalten beruht. (Urteil v. 23.07.2009, Az.: 2L 803/09.KO)
03.08.2009
Infos & Tipps
Der Urheber dieses Beitrages ist unser Partner anwalt.de. Den Originalbeitrag sowie weitere interessante Themen finden Sie hier.
Zur Rechtsberatung
Buch- und Softwaretipps zum Thema Mahnwesen
Mahnen und vollstrecken: Wie Ihnen das Gericht zu Ihrem Geld verhilft. EUR 9,90 hier
Lexware forderungseinzug 1.0 . Software. EUR 26,99 hier
Zahlen, bitte!: Von der Rechnung bis zur Mahnung. So kommen Selbständige an ihr Geld. EUR 20,90 hier
Weitere Bücher und Software: hier.
Weitere Artikel aus Recht & Steuern
Räumt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Recht ein, den überlassenen Dienstwagen
privat zu nutzen, stellt dies einen geldwerten Vorteil und Sachbezug dar.… mehr »
Weihnachts- gratifikation und vertraglich vereinbarter Freiwilligkeitsvorbehalt
Leistet ein Arbeitgeber mehrere Jahre lang ein Weihnachtsgeld an einen Arbeitnehmer,
ohne bei der Zahlung deutlich eine Bindung für die Zukunft auszuschließen… mehr »
Nach § 23 Abs. 1 des Kündigungsschutzgesetzes genießen Arbeitnehmer in Betrieben, in
denen in der Regel nur zehn oder weniger Arbeitnehmer beschäftigt sind, keinen Kündigungsschutz.
Die darin liegende Ungleichbehandlung zwischen… mehr »
Zu einem Unternehmen gehört zwingend ein Name - der sollte nicht nur das Unternehmen repräsentieren und das Unternehmensziel zum Ausdruck bringen, sondern auch werblichen Charakter haben… mehr »
Wer sich als Einzelunternehmer selbständig machen will, für den stellt sich schon im Vorfeld eine bedeutungsvolle Frage… mehr »
Fluch und Segen eines Firmenwagens: wer, egal ob als Angestellter mit einem Dienstwagen oder als Selbständiger mit einem Firmenwagen Privatfahrten unternimmt, muss für diese Fahrten einen … mehr »
|
|