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Was Sie über die neue Mini-GmbH wissen müssen
Gründer einer Mini-GmbH müssen bei ihren Kalkulationen beachten, dass 25% des Jahresüberschusses in die Rücklage eingestellt werden müssen, um langfristig eine höhere Eigenkapitalausstattung zu erreichen. Das vom Gesetzgeber verfasste Musterprotokoll zur Gründung einer Mini-GmbH eignet sich nur für Standard-Gründungen mit einem Geschäftsführer und maximal drei Gesellschaftern. Bei der Gründung einer Mini-GmbH mit komplizierten Gesellschafterstrukturen sollte ein Anwalt hinzugezogen werden. Das Musterprotokoll umfasst drei Dokumente: Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterliste und Geschäftsführerbestellung.
Als Satzungssitz für eine Mini-GmbH ist zwingend Deutschland vorgeschrieben. Auf diese Weise verhindert der Gesetzgeber, dass eine frisch gegründete Firma ihre Geschäftsaktivitäten über einen Hauptsitz im Ausland verschleiert und sich so dem rechtlichen Zugriff entzieht. Den Verwaltungssitz hingegen können Sie völlig frei wählen. Dies hat vor allem Vorteile für Unternehmen, die europaweit agieren oder enge Geschäftsbeziehungen zu Nachbarstaaten unterhalten.
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