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Rauchverbot: Nichtraucherschutzgesetze verfassungswidrig
© Gerd Bauer, pixelio.de
Selten hat ein Gesetz die Gemüter der Bürger so erhitzt wie das Rauchverbot. Kein Wunder, schließlich haben die von den Länderparlamenten beschlossenen Nichtraucherschutzgesetze erhebliche Auswirkungen auf das Leben der Bürger - beim Bierchen in der Eckkneipe nebenan, beim Klatsch im Café, beim Gang auf das Amt oder beim Besuch im Krankenhaus. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht eine erste Entscheidung zum Thema Nichtraucherschutzgesetze getroffen und klargestellt, dass die Länder Gesetze zum Schutz der Nichtraucher vor den Gefahren des Passivrauchens erlassen dürfen. Allerdings verstoßen die in den Nichtraucherschutzgesetzen vorgesehenen Ausnahmeregelungen gegen das Grundgesetz (Az.: 1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08, 1 BvR 906/08).
Schutz der Nichtraucher
Insbesondere zum Schutz der Nichtraucher haben die Länderparlamente Gesetze für ein umfassendes Rauchverbot beschlossen. Seit dem 1. Juli 2008 gilt bundesweit ein Rauchverbot, die letzten Nichtraucherschutzgesetzte sind in Nordrheinwestfalen und Thüringen in Kraft getreten. Damit haben alle Bundesländer die gesetzlichen Grundlagen für ein Rauchverbot zum Schutz der Nichtraucher geschaffen. Es gilt für alle öffentlich zugänglichen Gebäude und geschlossenen Räume, nicht nur für öffentliche Einrichtungen (Schulen, Krankenhäuser, Behörden, Theater etc.), sondern auch für Gaststätten. Verstöße gegen das Rauchverbot werden mit einem Bußgeld sanktioniert, das in Sachsen sogar bis zu 5000 Euro betragen kann. Die für die Gebäude Verantwortlichen sind gesetzlich dazu verpflichtet, Gegenmaßnahmen bei Verstößen zu ergreifen. Sie müssen deutlich darauf hinweisen, dass in den Gebäuden ein Rauchverbot gilt. Bei Verstößen muss der Raucher aufgefordert werden, das Rauchen zu unterlassen und bei einer Weigerung kann er des Gebäudes verwiesen werden. Macht er weiter Ärger, ist die Polizei einzuschalten.
Gaststätten und Nebenräume
Die Nichtraucherschutzgesetze der Bundesländer führen das Rauchverbot in Gaststätten ein, die gewerblich Getränke und Speisen zum Verzehr anbieten, also Restaurants, Kneipen, Straußwirtschaften, Cafés, Bars, Diskotheken, Wasserpfeifenlokale und Imbissbuden.
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