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Steuervorteile für ein Ferienhaus in der EU
Sie sind glückliche Eigentümer eines Ferienhauses oder Ferienappartements im EU-Gebiet? Dann dürfen Sie jetzt noch glücklicher sein. Denn Kosten für Handwerker, Putzfrau und sonstige Dienstleistungen können Sie von der Steuererklärung absetzen. Denn seit Anfang dieses Jahres winken für haushaltsnahe Dienstleistungen nicht nur in Deutschland Steuervorteile. Auch Dienste, die im EU-Ausland in Anspruch genommen werden, können Sie beim deutschen Fiskus geltend machen.
Steuerabzug bis zu 600 Euro
Aufgrund des Jahressteuergesetzes 2008 ist es nun möglich, die Arbeitskosten bis zu 600 Euro für Renovierungs-, Modernisierungsarbeiten und für haushaltsnahe Dienstleistungen nicht nur in deutschen Haushalten sondern auch in anderen Domizilen innerhalb der EU beim deutschen Finanzamt von der Steuer abzusetzen.
Für die Rechnung gelten die gleichen Regeln wie in Deutschland. In ihr müssen lediglich die anfallenden Arbeitskosten und die nationale Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Der Steuerpflichtige muss außerdem mit einem Bankbeleg nachweisen, dass der Betrag überwiesen wurde.
EU-weites Diskriminierungsgebot
Dass der Steuerabzug innerhalb des gesamten EU-Gebietes gleich zu gewähren ist, schreiben die Regelungen und Verordnungen des Europarechts vor. Denn innerhalb der europäischen Grenzen darf der Leistungsbezug in Deutschland nicht gegenüber dem Leistungsbezug eines anderen EU-Landes bevorzugt werden. Damit muss der deutsche Fiskus heimischen Steuerzahlern den Vorteil auch gewähren, wenn sie Leistungen in den EU-Mitgliedsstaaten annehmen.
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