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Liquidität: So sichern Sie Forderungen besser ab
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Zum Zeitpunkt der Auftragserteilung ist das Verhältnis zum Kunden in der Regel recht entspannt. Sorgen Sie dafür, dass dies auch bei der Rechnungsstellung so bleibt und Sie zügig an Ihr Geld kommen.
Spezifizieren Sie Aufträge genau
Je ungenauer Kauf- oder Dienstleistungsverträge formuliert sind, umso leichteres Spiel haben Kunden, Zusatzleistungen kostenlos zu verlangen oder unter Vorwänden die Rechnung zu kürzen. Umreißen Sie daher alle Aufgabenpakete möglichst genau und legen Sie die Grenzen fest („Nicht enthalten sind …“). Je klarer die vertraglichen Regelungen ausgestaltet sind, desto leichter können Sie unberechtigten Forderungen entgegen treten.
Legen Sie die Fälligkeit fest
Ein häufiger Grund für Zahlungsstreitigkeiten: Die Fälligkeit wurde nicht genau bestimmt. Natürlich möchte jeder Kunde so spät wie möglich bezahlen. Um hier erst gar keine Diskussionen aufkommen zu lassen, fügen Sie in alle Verträge eine Fälligkeitsklausel ein: „Der Preis beträgt ... Euro. Der Betrag ist am 18. August 2009 zur Zahlung fällig.“ Wenn Sie aus sachlichen Gründen (zum Beispiel bei längeren Projekten) kein Datum festlegen können, schreiben Sie einen fixen Meilenstein fest: „Der Kaufpreis beträgt … Euro. Er ist sofort nach Lieferung der Ware fällig.“ Oder: „Er ist sofort nach Abnahme der Bauleistung fällig.“ Zu empfehlen ist auch, wenn Sie noch folgenden Passus einfügen: „Verzug tritt ohne Mahnung ein.“
Legen Sie Verzugszinsen fest
Versuchen Sie, im Vertrag einen Passus über Verzugszinsen aufzunehmen: „Gerät der Käufer (oder Auftraggeber) mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, schuldet er dem Verkäufer (Auftragnehmer) für die Dauer des Verzugs Verzugszinsen von X Prozent jährlich.“ Natürlich können Sie auch ohne ein solche Vereinbarung Verzugszinsen verlangen, wenn der Zahlungstermin überschritten wurde. Bei einer Mahnung ist es aber immer besser, wenn Sie sich in freundlichem Ton auf die Vereinbarung im Vertrag berufen können: „Bitte überweisen Sie den Betrag bis zum ..., um die Berechnung der vertraglich vereinbarten Verzugszinsen von X Prozent p. a. zu vermeiden.“
Kein Ärger bei Ratenzahlungen
Begleicht Ihr Kunde die Rechnung in Raten oder stellen Sie Teilrechnungen, zum Beispiel nach Meilensteinen? Dann sollten Sie schon im Voraus regeln, dass im Fall eines Zahlungsrückstands der Gesamtbetrag fällig wird: „Kommt der Schuldner mit einer Rate in Verzug, so ist der gesamte noch offene Restbetrag zur Zahlung fällig.“ Damit stärken Sie die Zahlungsmoral Ihres Kunden - und vermeiden das Risiko langwieriger Mahnungen bei jeder Rate.
Tipp
Viele Verantwortliche reagieren leider in so einer Situation falsch und lassen es zu, dass der Kunde seine Kosten abwälzt. Denn lieber, so denken viele, hat man einen unrentablen Auftrag als gar keinen Auftrag, oder? Falsch gedacht: Denn so wird nicht nur aus einem rentablen Projekt schnell ein Minusgeschäft. Auch ein neuer Kunde nützt nichts, wenn er sich von Anfang an daran gewöhnt, dass sie zu einem Dumpingpreis arbeiten. Dass der Aufwand eines Auftrags - einseitig zu Ihrem Nachteil - explodiert, sollten Sie also auf jeden Fall verhindern! Die Alternative: Warten Sie nicht darauf, dass Ihnen der Kunde eine Zusatzleistung nach der anderen abverlangt. Bieten Sie über den Normalaufwand hinausgehende Leistungen aktiv an - natürlich zu dem entsprechenden Preis. Auf diese Weise kommt der Kunde gar nicht darauf, die Leistung kostenlos zu verlangen.
31.07.2009
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