Kurzarbeitergeld kann jetzt 24 Monate gezahlt werden


Der Bundesrat hat neben einer Reihe anderer Gesetzesänderungen auch die Ausweitung der Kurzarbeit beschlossen. Damit reagierte die Bundesregierung auf die Wirtschaftskrise.

Kernpunkte der neuen Regelungen sind:

  • Das Kurzarbeitergeld kann jetzt statt 18 Monate insgesamt 24 Monate gezahlt werden.
  • Ab dem siebten Kalendermonat werden die Sozialversicherungsbeiträge zu 100 Prozent erstattet.
  • Das Antragsverfahren hat sich deutlich vereinfacht.
  • Das Saisonkurzarbeitergeld wird einbezogen.

Verlängerte Bezugsdauer ab 1. Juli 2009

Die 24-Monate-Regelung gilt ab 1. Juli 2009. Firmen, die zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb des Jahres 2009 mit der Kurzarbeit beginnen, können generell die 24‑monatige Bezugsfrist nutzen. Diese Regelung schließt auch die Fälle ein, in denen bereits vor dem 1. Januar 2009 Kurzarbeitergeld bezogen wurde. Allerdings wird bei ununterbrochenem Bezug die bisherige Bezugsdauer auf die maximale Bezugsfrist von 24 Monaten angerechnet.

Weniger Bürokratie beim Antragsverfahren

Das Verfahren zur Beantragung von Kurzarbeitergeld soll jetzt vereinfacht und entbürokratisiert werden. So müssen Leiharbeitnehmer nicht erst entlassen werden, um das Kurzarbeitergeld für die Stammbelegschaft zu erhalten. Neu ist auch, dass jetzt befristet Beschäftigte ebenfalls Kurzarbeitergeld erhalten können - und das befristete Beschäftigungsverhältnis kann während der Kurzarbeit verlängert werden.

Die Voraussetzung, dass mindestens ein Drittel der Arbeitnehmer des Betriebs oder der Betriebsabteilung im Kalendermonat von einem Entgeltausfall von mehr als zehn Prozent betroffen sind, wird bis zum 31. Dezember 2010 ausgesetzt. Somit haben alle Arbeitnehmer mit einem Arbeitsausfall von mehr als zehn Prozent Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

Auch werden negative Arbeitszeitkonten zur Vermeidung der Kurzarbeit wegen Arbeitsausfalls nicht mehr für die Zahlung von Kurzarbeitergeld vorausgesetzt. Der Zugang zum Kurzarbeitergeld wird damit erleichtert, sodass mehr Betriebe finanzielle Unterstützung beanspruchen können.

10.07.2009

Mehr Praxistipps

Ausrufezeichen Icon (cc) simiezzz


Weitere Praxistipps für Unternehmen und Existenzgründer finden Sie in unserer Rubrik Praxistipps.

Neueste Praxistipps

Die Beurteilungsfehler minimieren

Tipp Der Woche

Beim Beurteilen von Mitarbeitern gelangen Führungskräfte oft zu Fehleinschätzungen. Das führt unter anderem zu Fehlbesetzungen, ungeeigneten... mehr »

Der Verkäufer als Marke

Tipp Der Woche

Gewiss kennen Sie folgende Situation: Sie stehen vor einem Supermarktregal – zum Beispiel, weil Sie eine Marmelade kaufen möchten. Doch die Angebotsvielfalt... mehr »

IT-Personal finden

Tipp Der Woche

Der Fachkräftemangel gerade auch im IT-Bereich weitet sich von Jahr zu Jahr aus. Es gibt Firmen, die suchen allein im IT-Bereich über 50 Mitarbeiter akut. Viele... mehr »

Die Zusammenarbeit von IT- und Fachabteilung verbessern

Tipp Der Woche

Bei vielen IT-Projekten treten in der Zusammenarbeit zwischen der IT-Abteilung und den Fachabteilungen immer wieder Konflikte auf. Zentrale... mehr »

Marketingstrategien und Vertriebsstrategien entwickeln und umsetzen

Tipp Der Woche

Wenn Unternehmen einen Mitarbeiter mit einer ganz speziellen Expertise suchen, kommen sie mit dem Schalten von Stellen- anzeigen meist... mehr »

Geschäftskontakte knüpfen und pflegen - 10 Tipps

Tipp Der Woche

Der Aufbau und die Pflege von werthaltigen Geschäftskontakten erfordert Zeit und Energie. Entspre-chend systematisch sollten... .. mehr »

Kunden mit Worten begeistern

Tipp Der Woche

Manche Verkäufer reden sich ohne Erfolg den Mund fusselig und andere begeistern ihre Kunden mit wenigen Worten. Wie schaffen es Top-... mehr »