Wann ist ein Verkehrsunfall auf dem Arbeitsweg ein Wegeunfall? Diese Frage entscheidet, ob die gesetzliche Unfallversicherung für die Unfallkosten aufkommen muss. Die gesetzliche Unfallversicherung ist im Siebten Sozialgesetzbuch (SGB VII) geregelt, zentrale Vorschrift für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls ist § 8 SGB VII. Ein Verkehrsfall ist nur dann gesetzlich unfallversichert, wenn er sich auf dem Weg zur Arbeitsstätte ereignet und als Wegeunfall qualifiziert wird. Er gilt dann als Arbeitsunfall und ist als solcher gesetzlich unfallversichert.
Bei der Beurteilung, ob ein Wegeunfall vorliegt, richtet sich die Rechtsprechung nach dem jeweiligen Einzelfall. In Bezug auf den erforderlichen inneren Zusammenhang von Fahrt und beruflicher Tätigkeit sind die zeit-, örtliche Nähe und die Intention des Versicherten von entscheidender Bedeutung. Lesen Sie bitte hier
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