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Informationen für Arbeitgeber
Selbstbewusste Mitarbeiter nutzen Freiräume, werden von sich aus aktiv und sind beharrlich. Sie bringen ihr Unternehmen voran. Doch manchmal ecken sie damit auch an.
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Beim Einstellungs-management sollten Arbeitgeber berücksichtigen, dass der gesamte Einstellungsprozess von der Ausschreibung über die Bewerberauswahl bis hin zum Abschluss des Arbeitsvertrages, dem Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) unterliegt.
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Mitarbeitern ihre Kündigung zu übermitteilen – vor dieser unangenehmen Aufgabe stehen Führungskräfte immer wieder, wenn Personal abgebaut wird. Hier einige Tipps, wie Sie solche Trennungsprozesse möglichst "schmerzfrei" gestalten können.
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In Zeiten der Wirtschaftskrise erwarten die Arbeitnehmer Transparenz von ihren Führungskräften. Sie möchten in die Geschehnisse des Unternehmens eingebunden werden und zeitnah informiert werden, falls es personelle Veränderungen gibt.
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Arbeitsrechtliche Pflicht sind Dienstreisen dann, wenn im Arbeitsvertrag ausdrücklich dazu Regelungen stehen. Aber auch ohne konkrete vertragliche Absprachen darf der Arbeitgeber im Rahmen des Weisungs- oder Direktionsrechtsrechts Dienstreisen anordnen.
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Alle Probleme in einem Betrieb mit existierendem Betriebsrat können durch Betriebsvereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat geregelt werden. Betriebsvereinbarungen gelten unmittelbar und zwingend.
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Leistungsträger dürfen bei Kündigungen nicht immer bevorzugt behandelt werden.
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Höhere Raumtemperaturen im Sommer sind rechtlich weitgehend zulässig. Heiße Sommertage, große Fensterflächen, kaum Schatten - ein Mix, bei dem das Büro zum Backofen werden kann. Welche Höchsttemperaturen Mitarbeiter am Arbeitsplatz ertragen müssen, ist nicht klar geregelt.
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Die beruflichen Fähigkeiten von Angestellten, die über 50 Jahre alt sind, werden oft unterschätzt.
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Azubis brauchen mehr Auslandserfahrung. Das fordert Ludwig Georg Braun, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK).
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Machen Sie sich als Unternehmer Gedanken um die Zukunft? Was für eine Frage - natürlich. Aber haben Sie darüber nachgedacht, welche Auswirkungen der momentan so vieldiskutierte demografische Wandel auf Ihr Unternehmen haben wird?
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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wirft in der Personalarbeit nach wie vor Fragen auf. Aber alles Jammern ist vergebens. Die Praxis muss mit dem neuen Gesetz leben und arbeiten. Unternehmen sind gehalten, neue ebenso wie bereits bestehende Arbeitsverträge auf Diskriminierungen zu überprüfen.
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Die Mitbestimmung zählt zu den Besonderheiten der deutschen Wirtschaft. Schätzungen zufolge arbeitet etwa die Hälfte aller Beschäftigten in Deutschland in einem Unternehmen mit Betriebsrat. Der gestaltet nach dem Betriebsverfassungsgesetz gemeinsam mit dem Arbeitgeber die Verhältnisse im Betrieb - in erster Linie durch Betriebsvereinbarungen.
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Grundsätzlich ist jede Diskriminierung allein wegen des Alters rechtswidrig, so lange es keinen rechtfertigenden Grund dafür gab. In vielen Tarifverträgen wird bestimmt, dass das Arbeitsverhältnis mit Erreichen des 60. oder eines Lebensjahres vor dem gesetzlichen Rentenalter enden soll. Mitarbeiter die länger arbeiten wollten, konnten dies nicht.
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Viele Arbeitnehmer wollen in Teilzeit stundenweise arbeiten oder regelmäßig ganze Tage zu Hause bleiben. Ist der Arbeitgeber damit einverstanden, ist die Teilzeitarbeit schnell geregelt. Ist er es dagegen nicht, lohnt sich für die betroffenen Arbeitnehmer ein Blick in das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG).
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Sinnvoll schenken zur Weihnachtszeit und dabei Spenden absetzen. Dank neuer Gesetzgebungs- initiativen lohnt es sich für Unternehmen ganz besonders, gesellschaftliche Verantwortung zu zeigen.
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Stichtagsregelungen entscheiden oft über Zahlungspflicht Viele Unternehmen zahlen in diesen Tagen das Weihnachtsgeld - im Rahmen einer Sonderzahlung aus. Jedoch wird innerhalb der Unternehmen zunehmend Mitarbeitern diese Gratifikationsform verweigert.
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