Wer ein neues Unternehmen gründen will, braucht in Deutschland jede Menge Anmeldungen und Genehmigungen bei Gewerbe- und Finanzamt sowie Berufsgenossenschaft. Folgende wesentlichen Schritte sind notwendig, um die staatlichen Anforderungen zu erfüllen:
1. Zu Beginn steht – außer bei Freiberuflern sowie Rechtsanwälten, Künstlern oder Ärzten – die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt und die damit verbundene Mitgliedschaft in der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK).
2. Über einen Notar müssen sich zukünftige Unternehmer, ausgenommen Kleingewerbebetriebe und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR), wegen der Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr in das Handelsregister eintragen lassen.
3. Die Aufnahme eines Geschäftsbetriebs muss dem Finanzamt mitgeteilt werden, das dann eine Steuernummer für das neue Unternehmen vergibt.
4. Hat ein Unternehmer sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter, so muss er diese bei den Trägern der Sozialversicherungen melden. Dazu zählen die Agentur für Arbeit, die Krankenkassen und die Rentenversicherung. Außerdem muss die Beschäftigung von Mitarbeitern der Berufsgenossenschaft gemeldet werden.
5. Die Gründung eines Handwerksbetriebs bedarf zudem der Anmeldung bei der Handwerkskammer.
6. Alle Künstler und Publizisten, die sich mit entsprechenden Tätigkeiten selbständig machen, unterliegen der Sozialversicherungspflicht bei der Künstlersozialkasse (KSK). Nach Anmeldung gewährt diese Zugang zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und übernimmt die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge.
Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie unter www.foerderland.de.
05.08.2009