Von Firmenwagen und Steuern

Firmenwagen

Lexus © Lexus

Potentielle Firmenwagen finden Sie bei unseren Fahrberichten in der Kategorie Auto & Reise & Verkehr. mehr»

Firmenwagen bei betrieblicher und privater Nutzung

Wer einen Firmenwagen für Privatfahrten nutzt, wird vom Finanzamt zur Kasse gebeten. Schließlich handelt es sich hierbei um einen geldwerten Vorteil. Da es im Bereich Nutzung von Firmenwagen einige neuen Steuerregelungen gibt, sollte man genau wissen, wie man den Dienstwagen am besten versteuert. Nutzer von Firmenwagen können bisher grundsätzlich zwischen zwei Alternativen wählen: die Ein-Prozent-Regel oder die kilometergenaue Berechnung der privaten Nutzung.

Wann ist die Einzelabrechnung, wann die Ein-Prozent-Regel günstiger?

Bei häufiger betrieblicher Nutzung empfiehlt sich die Einzelabrechnung. Dies setzt ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch voraus, das nebst Belegen beim Finanzamt vorgelegt werden muss. Die Rechtsprechung stellt hieran hohe Anforderungen: Privat- und Geschäftsfahrten müssen sauber getrennt aufgelistet sein. Zwingend erforderlich sind vollständige, fortlaufende und in sich schlüssige Aufzeichnungen. Es sollten der Jahresanfangs- und Endstand, Datum, Tachostand, gefahrene Kilometer, Reiseziel und –zweck angegeben werden. Kleinere Fehler führen nicht dazu, dass das gesamte Fahrtenbuch ungültig wird. Erst wenn mehrere gewichtige Mängel vorliegen, darf das Finanzamt das Fahrtenbuch nicht anerkennen (FG Köln, Urteil vom 27.04.2006, Az.: 10 K 4600/04).

Die Ein-Prozent-Pauschale, auch Listenpreismethode genannt, ist denjenigen zu empfehlen, die den Dienstwagen nur wenig für betriebliche Fahrten nutzen. Hier wird monatlich ein Prozent des Kfz-Listenpreises zzgl. Sonderausstattung und Umsatzsteuer veranschlagt. Dazu kommen nochmals 0,03 Prozent des Listenpreises pro Kilometer für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsplatz.

mehr auf Seite 2

Infos & Tipps

B2bb Anwaltde 2

Rechtsfragen? Die Experten von anwalt.de stehen im Bereich Steuerrecht, Verkehrsrecht und vielen weiteren Rechtsgebieten (Versicherungsrecht, Leasingrecht,…) für unkomplizierten und schnellen Rechtsrat zur Verfügung – wahlweise via E-Mail, direkt telefonisch oder vor Ort.

Weitere Artikel aus diesem Ressort

Ehe ohne (Rechts-)Folgen?

Eheringe Silber Schmuck Brandtmarke Pixelio

Der vor kurzem beschlossene Wegfall der Standesamtpflicht für die Eheschließung zum 1. Januar 2009 wurde in den Medien meist als Fortschritt gefeiert. Doch wer ausschließlich kirchlich heiratet riskiert viel… mehr »

Verbraucherschutz: EU-Richtlinie für Verbraucherkredite

Kredit

Voraussichtlich Mitte 2010 werden einige Änderungen in Hinblick auf Verbraucherkredite in Kraft treten. Grund ist die Verbraucherkredit-Richtlinie der EU, die Verbraucherrechte europaweit stärken soll… mehr »

Rechtstipps

Justitias Waage

Wenn das Fahrrad abgeschleppt wird, Elterngeld: Wechsel der Steuerklasse zulässig, Sturz auf Treppe ohne Handlauf, Rollstuhlrampe für den Gartenbereich… mehr »

Steuerfallen beim Berliner Testament

Grabstein Kurt Georg Kiesinger

Beim Berliner Testament setzen sich Eheleute gegenseitig als Erben ein und bestimmen die Kinder zu Erben des länger lebenden Partners. Doch von der steuerrechtlichen Seite aus betrachtet ist diese gängige Testamentsform eher ungünstig… mehr »

Markenschutz contra vergleichende Werbung

vergleichende Werbung Lucky Strike

In einer aktuellen Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Grenzen zwischen Markenschutz und vergleichender Werbung näher konkretisiert… mehr »

Arbeitsagentur vor Ort

Arbeitsamt Agentur für Arbeit Gießen

Hält man seine Kündigung in Händen, fällt es schwer, einen klaren Kopf zu bewahren. Doch Arbeitslosen bleibt nicht viel Zeit. Sie müssen sich umgehend bei der Agentur für Arbeit melden. Ansonsten setzen sie die staatliche Unterstützung aufs Spiel… mehr »