Förderung und Beratungshilfen Entwicklung

  • Innovationsassistent und Wissenstransfer für KMU
  • Betriebliche Weiterbildung
  • Innovationsassistent
  • Innovationsfonds
  • Qualifizierung in kleinen und mittleren Unternehmen (PRÄV1)
  • Berufsbezogener Internationaler Austausch (INO2.1)
  • Innovative arbeitsmarktpolitische Schwerpunktförderung (INO4)
  • Initiativen zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit (INO6)
  • Förderung von Ausbildungsverbünden (BAB2)
  • Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung im Agrarbereich (BAB6)
  • Beratung von Existenzgründer/Innen in der Vorgründungsphase (INT1)

Innovationsassistent und Wissenstransfer für KMU

Ziel dieser Förderung ist die Erhöhung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit brandenburgischer KMU und Umstellung auf umweltverträgliche Produkte bzw. Produktionsverfahren durch Beschäftigung von Hoch- und Fachhochschulabsolventen als Fachkräfte (Innovationsassistenten) und Maßnahmen des Wissenstransfers (Beratung und Schulung).

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Betriebliche Weiterbildung

Gegenstand der Förderung ist die betriebliche Weiterbildung für Beschäftigte von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in folgenden Bereichen:

  • gewerblich-technische Weiterbildung einschließlich Weiterbildung in IT-gestützten Produktions-, Verarbeitungs-, Mess- und Analyseverfahren,
  • IT-gestützte Logistiksysteme,
  • IT-Anwenderschulung und Qualifizierung in anwendungsorientierter Informatik in verschiedenen Schwerpunkten.

Diese Förderung wird nur für "allgemeine Ausbildungsmaßnahmen" gewährt.

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Innovationsassistent

Ziel des Personaltransferprogramms "Innovationsassistent" ist, durch die langfristige Beschäftigung von Hoch- und Fachhochschulabsolventen den Wissenstransfer von der Forschungseinrichtung in neu gegründete, junge und etablierte Unternehmen des Klein- und Mittelstandes zu unterstützen und damit die wirtschaftliche Verwertung der Forschungs- und Entwicklungsergebnisse zu beschleunigen.

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Innovationsfonds

Ziel dieses Programmes ist die Stärkung der Innovationsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen und Schaffung wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze durch Unterstützung der Unternehmen bei der Übernahme des Neuerungsrisikos. Hierbei werden zum Beispiel Rechner-, Personal- oder Reisekosten durch Beteiligungen oder zinsgünstige Darlehen gefördert.

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Qualifizierung in kleinen und mittleren Unternehmen (PRÄV1)

Dieses Förderprogramm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die eine Betriebsstätte im Land Brandenburg unterhalten. Gefördert werden dabei Qualifizierungsmaßnahmen zur Kompetenzentwicklung in den Unternehmen und Beratungsmaßnahmen zur Ermittlung von Qualifikationsbedarfen.

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Berufsbezogener Internationaler Austausch (INO2.1)

Das Land Brandenburg bezuschusst bei diesem Förderprogramm berufsbezogene internationale Austausche. Dabei können Projekte aus einschlägigen EU-Programmen (zum Beispiel LEONARDO und SOKRATES) durch die Landesförderung eine Komplementärförderung erhalten.

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Innovative arbeitsmarktpolitische Schwerpunktförderung (INO4)

Gefördert werden bei diesem Programm Personal- und Sachkosten für innovative, nachhaltige und übertragbare Vorhaben zu Schwerpunktthemen des MASGF. Schwerpunkte waren bisher beispielsweise ‘‘Moderne Arbeitszeiten für Brandenburg‘‘, ‘‘Frauen in IT-Berufe‘‘ oder ‘‘Neues Lernen made in Brandenburg‘‘.

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Initiativen zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit (INO6)

Gefördert werden beispielhafte und innovativ unterstützende Projekte zur weiteren Verwirklichung und Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sowie der beruflichen Wiedereingliederung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Chancengleichheit von Frauen und Männern. Die Unterstützung ist verfügbar für juristische und natürliche Personen und wird in Form von Zuschüssen zu den Personal- und Sachausgaben gewährt.

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Förderung von Ausbildungsverbünden (BAB2)

Bei diesem Programm werden die Durchführung von Teilen der betrieblichen Ausbildung, fachspezifische Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung sowie die Vermittlung von Zusatzqualifikationen in Verbindung mit Verbundausbildung gefördert. Die Gesamthöhe der Förderung beträgt maximal 4.200 Euro pro Auszubildenden in kaufmännischen Berufen und 6.000 Euro pro Auszubildenden in gewerblich-technischen Berufen.

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Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung im Agrarbereich (BAB6)

Dieses Förderprogramm unterstützt die Teilnahme von Auszubildenden an überbetrieblichen Lehrgängen im Rahmen der Gesamtdauer des Ausbildungsverhältnisses in Agrarberufen entsprechend dem Beschluss des Berufsbildungsausschusses und die gegebenenfalls erforderliche Unterbringung im Internat.

Hierbei werden die Kosten für Lehrgangsgebühren und Unterkunft berücksichtigt, höchstens jedoch bis zu 350 Euro pro Lehrgangswoche und Teilnehmer.

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Beratung von Existenzgründer/Innen in der Vorgründungsphase (INT1)

Durch dieses Programm werden juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts gefördert, die ‘‘Lotsendienste‘‘ für Gründungswillige wahrnehmen. Darin eingeschlossen ist die Weitergabe von Mitteln an unabhängige (externe) Leistungserbringer.

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