Als staatliche Beihilfen bezeichnet man finanzielle Mittel, die auf verschiedene Weise übertragen werden, nicht nur in Form von Zuschüssen oder Zinsvergünstigungen, sondern auch in Form von beschleunigten Abschreibungen, Kapitalzuführungen und Bürgschaften.
Beihilfen sind selektive Maßnahmen, um einzelne Unternehmen zu fördern und so die Gewichtung zu den Wettbewerbern zu verändern. Dies unterscheidet die Beihilfen von sogenannten „allgemeinen Maßnahmen“. Dabei müssen sie nicht unbedingt vom Staat selbst gewährt werden. Dies trifft z.B. zu, wenn einer Privatbank die Verantwortung für die Verwaltung einer staatlich geförderten KMU-Beihilferegelung übertragen wird.